Untersuchungs, Wandklappliegen, Wandklappbare, Massageliegen, Sanitätscontainerliegen, Sanitätsraumliegen, Arztliegen, Untersuchungsliegen, Notfallliegen, Klappbare, Sanitätsraumliegen, Krankenliegen, Waagerecht, Klappbare, Untersuchungsliege, Senkrecht, Klappbare, Untersuchungsliege, Arztpraxisliege, Bäderliegen, Die Gestaltung und Ausstattung von Erste Hilfe Räumen. Sanitätsräumen oder vergleichbaare Einrichtungen wird in § 38 Abs. 2 der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) bzw. § 6 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStätV) sowie in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt. Dies können entsprechend eingerichtete feste Räume, Sanitätscontainer, Sanitätswagen, oder Sanitätsanhänger sein, in denen bei Unfällen oder Erkrankungen Erste Hilfe geleistet oder eine ärztliche Versorgung durchgeführt werden kann. Liegeräume oder werksärztliche Ambulanzen sind keine Erste Hilfe Räume. Die Einrichtung und Ausstattung ist Abhängig von den Unfallgefahren, der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe. Hier werden neben der Grundeinrichtung auch notfallmedizinische Ausrüstung und Erste Hilfe Material gefordert.

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